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... sonst könnte es eintreten, daß der Vertrag bei der Zürich erlischt, ohne daß wir aufs neue versichert wären. Vors.: Es ist Schluß der Debatte. Im übrigen können Sie diese Anregung der Kommission geben, aber die weiß das schon längst. Antrag 21, gestellt von Mitglied H. Klepper (Nr. 6814) in Hofheim im Taunus: Aenderung des Abkommens mit Benzinund Oelwerke bisher in Regensburg dahin, daß dieselbe niemals teurer liefern darf als die Konkurrenz. Dieser Antrag gehört nicht in die Kompetenz der Generalversammlung, weil wir laut Generalversammlungsbeschluß den Vertrag mit den Deutschen Benzinund Oelwerken bereits abgeschlossen haben. Wir haben, wenn wir auch nicht allzu glänzend abgeschnitten haben — durch das Unglück, das die Werke durch das Fallissement des Bankhauses Klopfer in München erlitten haben — doch das eine erreicht, daß nicht nur unsere Mitglieder, sondern die Tausende von Automobilisten heute ein so billiges Benzin benutzen können, wie es früher nicht der Fall war, und das ist von allen Seiten als Errungenschaft der D. M. V. anerkannt. (Zuruf: Darf der Antrag wegen Ausschließung der Chauffeure nicht wieder neu aufgenommen werden?) Wenn Sie den Antrag stellen wollen, müssen Sie ihn als Dringlichkeitsantrag stellen und drei Viertel der Stimmen dafür aufbringen. Wir haben aber in zweistündiger Diskussion gestern die Angelegenheit mit ...
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