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... Bestimmungen gestattet werden; aber auf den wichtigsten Alpenstraßen wird das Kraftfahrzeug sicher Heimatrecht erwerben, Dr. G. [1391] Ein nettes Müsterchen schweizerischer Rückständigkeit dem Automobil gegenüber lieferte der Verwaltungsrat der Eidgenössischen Unfallversicherung, dem der Antrag vorlag, die Kraftwagenfahrer, weil sie „außerordentlicher Gefahr und Wagnis" ausgesetzt seien, aus der Nichtbetriebsunfallversicherung auszuschließen und in die gleidhe Gefahrenklasse einzureihen wie die Akrobaten, Seiltänzer, Flugzeuglenker usw. Auf Anregung der Sektion Zürich hat der Verwaltungsrat des Schweizerischen Automobil-Clubs gegen diese unzeitgemäße Auffassung Verwahrung eingelegt, ist aber mit seiner Eingabe abgewiesen worden. Zum Glück sind die Privatgesellschaften vernünftiger als die „Eidgenössische". Dr. G. [1392] Die Stadt Geni hat beschlossen, das städtische Abfuhrwesen mit Hilfe des Automobils völlig umzugestalten, und einen Kredit von 200 000 Fr. zur Anschaffung von acht geschlossenen Motorlastwagen mit Kippvorrichtung ausgesetzt. Dr, G, [2023] Zur Beschaffung geeigneten Straßenbaumaterials hat sich die Vereinigung schweizerischer Straßenbaufachmänner mit der geotechnischen Kommission der Naturforschenden Gesellschaft ins Einvernehmen gesetzt und bei der Gelegenheit die sonderbare Tatsache ans Licht gezogen, daß ein ...
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