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... Kampfmittel nach Ansicht der internationalen Sportwelt übrig. Die Wirkung eines solchen Boykotts ist begünstigt durch die Zeitverhältnisse und die seltene Einmütigkeit der Verbände. Der einmal erklärte Boykott muß daher, nach Feststellung des Referenten, eine ungeahnte Schädigung auf Jahre hinaus zur Folge haben. Die Lösung des gordischen Knotens der Pflasterzollfrage ist jedenfalls Sache der Regierung. Sollte diese hief ihre volle Mitarbeit versagen, so würden die Verbände aus ihren jyUtgliederkreisen zu dem erwähnten letzten Mittel des allgemeinen Boykotts gezwungen werden. Da dieser Boykott vom Auslande schon ernstlich erwogen ist, muß die Pflasterzollfrage, welche auf der Tagesordnung aller ausländischen und inländischen Verbandskongresse steht, eben bis zum Beginn dieser Tagungen ihrer Lösung entgegengeführt sein, da sonst unbedingt der allgemeine Boykott erklärt wird. Referent kam nun zur Erläuterung und Begründung der unerläßlichen Forderungen, welche eine Verhütung des Boykotts möglich erscheinen lassen. Diese Forderungen sind: 1. Weiteren Gemeinden ist die Erhebung von Pflaster zoll nicht mehr zu genehmigen. 2. Die Erhebung von Pflaster zoll wird ab 1. Januar 1912 aufgehoben. Beide Forderungen sollen nur Geltung haben für durchfahrende Motorfahrzeuge, während die ortsansässigen Kraftfahrer zu einem eventuellen Pflasterzoll in ...
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