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... von Kraftfahrzeugen, in deren Fälle ich hineingezogen worden bin. Von keinem der in beiden Instanzen vernommenen etwa 60 Zeugen ist ein einziges mich belasten des Wort ausgesagt worden. Unvoreingenommene Beobachter des Prozesses und Juristen mit langjähriger Erfahrung haben festgestellt, daß die Verhandlung ein wandfrei ergeben hat, daß ich mich keinerlei ehrenrühriger Handlungen schuldig gemacht habe. Daß Sie falsch informiert worden sind, geht auch daraus hervor, daß ich nicht als Zeuge aufgetreten bin, „um dem Land Württemberg-Hohenzollem zu helfen“. Ich bin überhaupt nicht gehört worden. Im übrigen wurde ich in der 2. Instanz in zwei erwiesenen Fällen freigesprochen, wäh rend das Verfahren im 3. Fall eingestellt worden ist. Ich bin seit fast 18 Jahren im öffent lichen Dienst tätig und be reits 1942 zum Regierungs oberinspektor ernannt worden. Ich habe mein Amt auch in schwerster Zeit korrekt und uneigennützig verwaltet und habe es in 3% Jahren mei ner Tübinger Tätigkeit noch nicht einmal zu einem Fahr radschlauch gebracht.“ Diesem Brief waren die Erklärungen einiger Zeugen beigefügt, die Herrn Ober inspektor Kaiser entlasten. Wir entnehmen einem dieser Schreiben: „Ich habe im Jahre 1948 durch Vermittlung von Herrn Kaiser einen Mercedes 170 V gekauft und mußte diesen Wagen doppelt be zahlen, weil er, wie sich spä ter herausstellte, ...
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