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... deutschen Verkehrsteil nehmer. . . . Der Ihnen vorgelegte Entwurf versucht nun, in den letzten Jahren klar erkennbar gewordene Gefahrenquellen, die sich bei der Aufarbeitung der Unfall untersuchungen herausgestellt haben, zu beseitigen. Da ist insbesondere das Fahren mit mehr als zweiteiligen Lastzügen. Da ist die Gefahr, die sich aus dem stän digen überladen der Lastkraftwagen ergibt, und da ist die dringende, bisher nicht genügend beachtete Notwendigkeit, die Fahrzeuge periodisch auf ihre Verkehrs tauglichkeit zu untersuchen. . . . Infolge des politischen Druckes ist im Jahre 1937 die Zuständigkeit für Rechtsverordnungen auf dem Gebiete des Straßenverkehrs geteilt worden: nur das Reichsministerium des Innern konnte seitdem jene Vorschriften erlassen, die das Verhalten im Verkehr betreffen. Der Reichsverkehrsminister war ausgeschaltet. Er war nur noch für die Straßenverkehrs-Zulassung zuständig. Das hat zu ganz un sinnigen Folgerungen geführt, die wir am besten daraus erkennen, daß z. B. die Bestimmungen über die Beleuchtung der Fahrräder vorn zum Aufgabenbereich des früheren Reichsverkehrsministers, die Vorschriften über die Beleuchtung der Fahr räder hinten dagegen zum Aufgabenbereich des Reichsinnenministers gehörten. (Heiterkeit.) Wir haben nun in eingehenden Verhandlungen mit dem Herrn Bundes minister des Innern durchgesetzt, daß in Zukunft diese ...
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