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... Brücke, geriet mit seinem PKW an einen Stützpfeiler, der mitsamt der altersschwachen Anlage zu Bruch ging. Dabei stieß ein Balken durch die Windschutzscheibe in den Wagen, tötete das auf dem Schoß der Ehefrau D. sitzende kleine Enkelkind und verletzte jene so schwer, daß sie längere Zeit im Krankenhaus lag und noch heute unter den Auswirkungen des Unfalls leidet. D., dem sofort eine Blutprobe entnommen wurde, behauptete, durch einen entgegenkom menden LKW geblendet gewesen zu sein. Außerdem sei die Straße wellig und ragten die Stützpfeiler der Brücke um 20 cm in die Fahrbahn. Er selbst habe nur zwei Glas Bier und zw'ei Schnäpse getrunken und zwar drei Stunden vor dem Unfall. Trotzdem kam das Amtsgericht Neuhaus/Oste zu einer Verurteilung in Höhe von 8 Monaten Gefängnis, da das,Gutachten des Universitätsinstituts Göttingen einen Alkoholgehalt von 3,14 g 0/00 auswies. 2,8 g bescheinigen dabei schon den Zustand der Fahrunfähigkeit! Leider klärte das Gericht nicht den Gegensatz zwi schen dem Gutachten und den Zeugenbekundungen. Nicht einmal auf den Arzt, der das Blut entnahm, machte D. den Eindruck eines Angetrunkenen; und ein als Zeuge vernommener Gastwirt aus B. bestätigte die zwei Glas Bier und Schnaps — nachmittags um 17 Uhr getrunken! Erst der Berufungsinstanz blieb es Vorbehalten, hier Klarheit zu schaffen und zwar auf Grund der eindeutigen, ...
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