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... dann verhüten kann, wenn der Vorausfah rende plötzlich anhält. Ist jedoch die Fahrbahn vor dem vorausfahrenden Fahrzeug mit Sicherheit als hindernis frei zu überblicken, so braucht der Nachfolgende mit einem jederzeitigen plötzlichen Anhalten, besonders auf freier Strecke ohne ersichtlichen Anlaß, nicht zu rechnen. (OLG Stuttgart, Ur teil v. 10. 6. 1955 - Ss 219/55 -; RdK 1955, 126). * Der beim Überholen von Fußgängern durch einen Kraftwagen einzuhaltende Zwischenraum bemißt sich nach der Geschwindigkeit des Kraftwagens und den vorliegenden besonderen Umstän den. Ein Zwischenraum von einem Me ter stellt das einzuhaltende Mindest maß dar. (OLG Celle, Urteil v. 9. 3. 55 - 1 Ss 10/55 -: VRS 8.368). Auch bei einem für sich allein nur rela tive Fahruntüchtigkeit bedingenden Blutalkoholgehalt kann die Fahrweise des Täters ergeben, daß er absolut fahruntüchtig ist. Außer dem sich aus der Tat selbst ergebenden Eignungs mangel bedarf es zur Begründung des Fahrerlaubnisentzugs der Würdigung der Gesamtpersönlichkeit des Täters und aller sonstigen Umstände. Die Re gel, daß schon beim ersten Fall von Trunkenheit am Steuer auf Entziehung der Fahrerlaubnis zu erkennen ist, darf nicht zum Schema erstarren. (KG, Urteil v. 3. 2. 1955 - (2) 1 Sa 539-54 -•; VRS 8, 292). Wenn jemand mit einem Kraftfahrer, der infolge Alkoholgenusses nicht mehr fahrsicher ...
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