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... Eintreten auf den neuerlichen Fiskalfischzug überhaupt ernsthaft ins Auge gefasst werden kann. Folgende Bedingungen müssen unseres Erachtens erfüllt werden: 1. Die geplante Zollerhö- hung muss a) zweckgebunden, b) in der Höhe begrenztund c) befristet sein. Aus diesem Grund kommt nur eine Erhöhung des Zollzuschlags und nicht eine Aufstockung des Grundzolls, der zur Hälfte in die allgemeine Bundeskasse abgezweigtwird, in Frage. Für die Finanzierung der künftigen Kostendes Nationalund Hauptstrassenbaus sowie des mitStrassenmitteln zu finanzierenden Teils der Neat-Investitionen dürfte nach den vorliegenden Zahlen eine Zuschlagserhöhung von maximal 25 Rp./Liter ausreichen. Da ab dem Jahr 2006 mit einem Rückgang der Strassenbaukosten zu rechnen ist, muss diese Erhöhung bis insJahr 2005 befristet werden. 2. Der Bundesrat verpflichtet sich, im Gegenzug auf sämtliche weiteren Abgaben wie «Ökobonus» (samt Radumdrehungszähler) und C0 2 -Abgabe auf Treibstoffen zu verzichten. Den Fünfer und das Weggli samt der Butter obendrauf gibt es nicht! 3. Der Ertrag von Vignetteund Schwerverkehrssteuer ist künftig zweckgebunden auszugestalten und nichtmehr in die bodenlose Kasse Otto Stichs abzuführen. 4. Die «Strassenrechnung» ist aus der allgemeinen Bundesrechnung auszugliedern und separat zu führen, analog den Rechnungen von SBB und PTT. ...
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