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... Während M. von A. überholt wurde, verdeckte dieser für kurze Zeit dem L. die Sicht auf den Kastenwagen des Spaniers, so dass er dessen Absicht, nach links abzuschwenken, nicht erkannte. Erst als A. daran ging, den in die Strassenmitte eingespurten Wagen des Spaniers auf der rechten Seite zu überholen, erfasste L. die Lage. Aber wegen des hohen Tempos vermochte er weder seinen Wagen hinter jenem des A. abzubremsen und diesem nach rechts zu folgen, noch hinter dem langsamer fahrenden Kastenwagen anzuhalten. So versuchte er noch links an V. vorbeizukommen. Das Manöver misslang, und der Jaguar prallte mit grosser Wucht gegen die hintere linke Flanke des Kastenwagens, der zur Seite geschleudert und umgekippt wurde. Es entstand grosser Sachschaden, und die Mitfahrer in beiden Autos erlitten leichtere Verletzungen. In der Folge verurteilte der Amtsgerichtspräsident von Balsthal die beiden Fahrzeugführer wegen Verstosses gegen das Strassenverkehrsgesetz, und zwar den L. zu 150 Franken und V. zu 50 Franken Busse. Während V. sich damit abfand, gelangte L. mit Kassationsbeschwerde an das Obergericht des Kantons Solothurn, das die Busse auf 120 Franken herabsetzte, weil keine «grobe Verletzung der Verkehrsregeln» gegeben sei. Der Betroffene war aber damit nicht zufrieden, und mit Nichtigkeitsbeschwerde beantragte er beim Kassationshof des Bundesgerichtes ...
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