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... wären an sich geeignet, die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer zu erhöhen, hält er in seiner Antwort auf eine einfache Anfrageaus dem Nationalrat fest, doch erfüllten die heute vorhandenen Systeme die sicherheitstechnischen und wirtschaftlichen Anforderungen noch nicht. AlsNachteile werden in der bundesrätlichen Antwort unter anderem die nur schwache Wirksamkeit solcher Anlagen bei Bränden unmittelbar an den Fahrzeugen, Unfallrisiken bei Fehlalarmen und die Tatsache aufgeführt, dass der entstehende Wasserdampf dieSichtweite vermindert und Personen verletzen kann. -ie- Fristfür Lärmsanierung verlängert Die Fristen zur Sanierung übermässig lärmiger Strassen müssen verlängert werden. Gemäss einer soeben in die Vernehmlassung geschickten Vorlage will der Bundesrat den Kantonen zur Sanierung der Nationalstrassen bis2007 und der Hauptstrassen bis 2012 Zeit geben. Gemäss Lärmschutzverordnung aus dem Jahr 1987 wäre die Sanierungsfrist eigentlich Ende März 2002 abgelaufen. Bis dahin waren indessen erst gut 30 % der übermässig lärmigen Strassen saniert. Für die Lärmsanierung dernoch fehlenden 1600 km werden Gesamtkosten in der Grössenordnung von 2,2 Mia Fr. veranschlagt. Zuständig für den Vollzug der Lärmbekämpfung sinddie Kantone. An die Kosten der Lärmsanierungsmassnahmen erhalten sie aus Mineralölsteuermitteln zweckund werkgebundene ...
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