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... und 5. auch noch die Möglichkeit eines Referendums 'besteht, das alle Abmachungen über den' Haufen werfen könnte. Schon,diese Zurückhaltung von Seiten des Bundesrates zeigt, wie notwendig es war, die Ratifizierung nur unter bestimmten Vorbehalten vorzusehen, um nicht neuerdings die Rechte der Automobilinteressenten um ein Linsengericht preiszugeben. Immerhin hat der Chef des Eisenbahndepartementes « wohlwollende Prüfung » zugesagt. Man scheint aber in gewissen offiziellen. Kreisen die Meinung der Automobilinteressenfen nicht allzuschwer in die Waagschale z\\ legen, denn nach einer weiteren Mitteilung des. Versammlungsleiters hat das Postund Eisenbahndepartement zu einer Expertenkonferenz auf den 24. August eingeladen, die zu den Vorlagen über die Zusammenarbeit Bahn-Auto Stellung nehmen wird. Es sollte also .über die Vereinbarung und ein Bundesgesetz beraten werden, ob der Entscheid der Autotransporteure so oder anders ausgefallen wäre; anders kann man sich die vorzeitige Einladung nicht erklären. An der Konferenz werden vertreten sein: Schweiz. Handelsund Industrieverein, Schweiz. Gewerbeverband, Schweizer. Bauernverband, Verband Schweizer. Transportanstalten inkl. Rhätische Bahn, Zentralstelle für die Automobilinteressen,Aspa und Chambre Syndicale. In Berücksichtigung dieser Tatsache hat der Zentralvorstand in seiner letzten Sitzung eine ...
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