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... ^Entscheid des Bundesrates,der vermutlich auch unter dem Eindruck des allgemeinen Fichenverdrusses gefälltwurde, kann man vorbehaltlos zustimmen, stünde er fürsich allein. Mehr Mühe bereitet es dagegen, zur Kenntnis zu nehmen, dass der Bundesrat im gleichen Atemzug eine neuezentrale «Verkehrssünderkartei» auf Bundesebene anlegen will. Diese Kartei sollalle sicherheitsrelevanten Zuwiderhandlungen erfassenund namentlich die Feststellung gefährlicher Rückfalltä- ter ermöglichen. Zwar könnte man auch diesem Plan, bliebe er ausschliesslich auf die erwähnten beiden Kreise beschränkt, die Zustimmung nicht versagen. Doch genau hier beginnt das Problem. Wie lassen sich denn sicherheitsrelevante Widerhandlungen präzis definieren? Ist beispielsweise das Trottoirparkieren in einemweiteren Sinn auch als ein solcher Verstoss einzustufen, weil deswegen Fussgänger unter Umständen für einen kurzen Augenblick aufdie Strasse ausweichen müssen? Eigentlich ja. Und doch würde die Erfassung einer derartigen Übertretung in einem zentralen Registermehr als bloss leichtes Unbehagen bereiten. Deshalb drängt sich die Forderung nach einer abschliessenden Aufzählung,welche sicherheitsrelevanten Verfehlungen zu einem Eintrag in das neu zu schaffende Zentralregister führen,gebieterisch auf, weil andernfalls der behördliche Ermessensspielraum viel zu gross ist und ...
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