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... eine plausible Erklärung für diese Sachlage verlangen undwissen wollen, wer der Lenker des Fahrzeugs sein wird. Esversteht sich, dass dieser einen Führerausweis oder Lernfahrausweis besitzen muss. Im Antrag werde sogar explizit nach dem Prüfungsdatum gefragt. Zeigt sich nun in der Folge, dass der Antragsteller wahrheitswidrige Auskünfte gegeben hat, kann der Versicherer den Vertrag innert vier Wochen seit Kenntnis dieser so genannten Anzeigepflichtverletzung (vgl. auch AR 10/06) kündigen. Eine solche Kündigung wird wirksam mit Eingang beim Versicherungsnehmer. Bis zum totalen Regress So weit, so gut, ist man versucht zu sagen. Schlimm wirds, wenn der Versicherungsnehmer bisdahin einen Schaden verursacht hat, der gerichtlich als «grobe Verletzung der Verkehrsregeln» beurteilt wird. Inso einem Fall kann der Versicherer Regress in sehr weitgehendem Umfang auf den Schadenverursacher nehmen. Und falls der Schaden genau durchdie «Gefahr-Tatsache» beeinflusst war, zu der die falschen Angaben gemacht wurden, kann der Versicherer geleistete Zahlungen vom Unfallverursacher ganz zurückfordern. Genau dies güt etwa für denFall, wenn der Schadenverursacher ohne gültigen Führerausweis für sein Fahrzeug unterwegs gewesen ist. jhm Oldtimerrallye Vom 17. - 20. August findet eineder schönsten Herausforderungen für Oldtimer-Besitzer statt: die Raid Suisse-Paris. ...
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