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... — aber er darf seinen Beifahrer aus dem Wagen komplimentieren, falls der den Gurt partout nicht anlegen will. Nur Taxifahrer, die ja zur Fahrgastbeförderung verpflichtet sind, müssen sich damit abfinden, wenn ein Fahrgast den Gurt ignoriert. Kann die Versicherung ihre Schadenersatzleistungen kürzen, wenn der Verletzte auf dem Vordersitz gesessen hat und ohne Gurt gefahren ist? Es gibt ältere Urteile, wonach die Versicherungtrotzdem voll zahlen muß. Aber damals gab es noch keine Gurtanlegepflicht, und damals gab es auch noch keine so eindeutigen Statistiken über die lebensrettende Wirkimg des Gurts wie heute. Für Motorradfahrer hat der Bundesgerichtshof bereits 1965 entschieden, daß sie keinen vollen Schadenersatz bekommen, wenn sie ohne Schutzhelm gefahren sind. Die Versicherung durfte 20 % abziehen, weil der Verletzte »es unterlassen hat, den Schaden abzuwenden oder zu mindern« (§ 254 BGB). Wenn man es dem Motorradfahrer als Verschulden im Sinne von § 254 vorwirft, daß er ohne Helm gefahren ist — muß dann nicht der Autofahrer ohne Gurt mit demselben Vorwurf rechnen? Für Siegmund Knippel, Richter am Oberlandesgericht Braunschweig, ist das ganz klar: »Die Rechtsprechung wird diese Vorschrift anwenden müssen, wenn die Unfallfolgen dadurch verschlimmert worden sind, daß der Verletzte keinen Sicherheitsgurt ...
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