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... mit der gleichen Aufmerksamkeit und Dankbarkeit bedienen wie den Bahnreisenden. Im übrigen ist es nicht ein Verdienst der S. B. B., dass die Hotels die Preise herabgesetzt haben, sondern es handelt sich um ein Sichanpassen an die wirtschaftliche Not und Auslandskonkurrenz. Viel schlimmer an der ganzen Sache ist, daes die S. B. B. als Staatsbetrieb sich überhaupt in den Dienst eines einzelnen Gewerbes stellen und dasselbe bevorzugen, unbekümmert darum, ob dadurch ein anderes Gewerbe, wie in diesem Falle die Reisebureaus, benachteiligt wird oder zugrunde geht. Das Eisenbahngesetz umschreibt unzweideutig das Arbeitsfeld der S. B. B. als Transportanstalt für Personen und Güter, schützt sie durch das Monopol, sieht aber keine üebergriffe oder Erweiterung in das Gebiet des freien Handels und Gewerbes vor. Schon die Einlogierungen in Verbindung mit den S. B. B.-Gesellschaftsreisen und noch viel mehr das beabsichtigte Verkaufen von Pauschalreisen führen unvermeidlich zur Verletzung der jedem Staatsbetrieb als erste Pflicht auferlegten Neutralität, indem erfahrungsgemäss bei den S. B. B.-Gesellschaftsreisen ohne nennenswerte Abwechslung immer nur wenige Hotels berücksichtigt werden und für die Pauschalreisen die Beamten der Gefahr und Versuchung ausgesetzt werden, diejenigen Hotels besonders zu empfehlen, die es verstehen, ihn zu beeinflussen und ...
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