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... auch daran, dass „sie am Spritzbrett ihres Wagens einen Schild mit dem Namen und Adresse des Besitzers des Wagens anzubringen, haben. Ein weisser Rabe. Im Prüfungsbericht der baselstädtischen Staatsverwaltung findet sich unter dem Titel « Verkehrswesen > folgender Passus: « Die Ursachen der im Verkehrswesen herrschenden Disziplinlosigkeit liegen mindestens ebensosehr beim Publikum wie bei der Polizei. Die Kommission unterstützt die Bestrebungen, die danach zielen, das Publikum aufzuklären und zu einem besseren Einfügen in den Verkehr zu erziehen. Die bestehende Verkehrsordimng abzuändern, ist momentan nicht opportun, da ein eidgenössisches Verkehrsgesetz in Vorbereitung ist. Bis dahin muss den bestehenden nicht schlechten Vorschriften Nachachtung verschafft werden.» Es fängt an zu tagen! Denn wenn selbst die Behörden sich der Einsicht nicht länger verschliessen können, dass das Publikum noch viel besser erzogen werden muss, damit der Verkehr sich' reibungslos abwickeln kann, dann bedeutet das in der Frage der Lösung des Verkehrsproblems einen bedeutenden Schritt nach vorwärts. Ob man sich aber nicht den falschen Finger verbindet, wenn man den Erlass des eidgenössischen1 «Verkehrsgesetzes » (gemeint ist wohl das Automobilgesetz) abwarten will? Die Sache ist nämlich die, dass vom Charakter eines Verkehrsgesetzes ausser dem Namen verzweifelt wenig ...
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