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... niederschlagen. Als Bemessungsgrundlage der Automobilsteuer wird nicht mehr wiebei den Zöllen das Gewicht, sondern der Wert herangezogen. Der Steuersatz soll4 % betragen. Mit der Besteuerung des Werts will der Bundesrat verhindern, dass die Erträge, wie dies bei den Zöllen der Fall war, einer ständigen Erosionausgesetzt sind. 1980 machten die Fiskalzölle 6,1 % des Wertsder eingeführten Automobile aus, 1990 waren es noch 4,1 %. Im Gesetzesentwurf ist festgelegt, dass wohl der Bundesrat Steuersatzänderungen beschliessen kann. Diese sind aber in jedem Fall befristet bis zumInkrafttreten der sie ablösenden Gesetzesänderung. Über dievom Bundesrat angeordneten Massnahmen befindet also das Parlament, und damit würde jede Steuersatzerhöhung auch automatisch dem fakultativen Referendum unterstehen. -ie- Einnahmen liegenim Rahmen Auf der Einnahmenseite wird im Budget 1996 mit unverändert hohen Erträgen sowohl der Schwerverkehrsabgabe (175Mio) als auch der Autobahnvignette (275 Mio) gerechnet. Der Grundzoll und der Zollzuschlag sollen um je 2,7 % auf2,7 beziehungsweise 1,890 Mia Franken ansteigen. Bereits liegt auch die Statistik über die im laufenden Jahr bis Ende September getätigten Fiskaleinnahmen vor. Daraus geht hervor, dass die Schwerverkehrsabgabe noch 27 und dieNationalstrassenabgabe 32 Mio vom Budgetziel für das gesamteJahr entfernt sind. Dabei ...
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