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... Natur, und überlassen wir die Beurteilung der Tragweite derselben den Strassenbau-Fachmännern. Dass nach § 23 des vorliegenden Entwurfes es verboten sein soil, an Lastwagen Anhängewagen zu führen, wird nicht verstanden. Das Anhängen von mindesten» einem Anhängewagen mit Gummibereifung und verkehrssicherer Bremse dürfte zugelassen werden, indem dadurch keine Verkehrsstörung oder -benachteiligung eintreten dürfte. Angenehmen einer solchen Spazierfahrt konnten wir uns auch vertraut machen über die Oertlichkeiten der am 13. September stattfindenden Ausfahrt unserer ostschweizerischen Verbandsmitglieder nach Appenzell—Weissbad—Wasserauen, sowie das in mustergültiger Weise angelegte Strassennetz des Kantons Appenzell A.-Rh. kennen lernen. Speziellen Dank dem Kassier für den uns dargebotenen Genuss. Frauenfeld, den 9. September 1920. Der Sekretär. Auto und Frau: Nicht zu kräftig anfassen, sonst gehen sie um die Ecke; nicht zu sanft, sonst werden sie eigensinnig — immer liebevolle Strenge und zarte Beständigkeit, nicht zu viel Kontrolle, das raubt Zeit, nicht zu viel Vertrauen, das bereitet böse Ueberraschungen — immer mit einem halben Auge im Auge behalten. Elegante Form, schneidige Sirene, protzige Ledersitze — alles fürs Auge und für kurze Strecken. Gediegener Wert blendet nicht, aber er verblendet auch nicht. * * * Auf und Dress' allein ...
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