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... Schweiz rund 1200 Tempo-30-Zonen. Weder die bfu noch das Bundesamt für Strassen (Astra) führen darüber genau Buch. Es ist ferner, wie das Astra auf Anfrage erklärte, denkbar, dassTempo-30-Zonen eingeführtworden sind, die sich nicht auf Art. 108 SSV, sondern fälschlicherweise auf Art.3 Abs.4 SVG abstützten, was insofern leichter war, als es' keines Gutachtens bedurfte. Wenn dem so wäre, dürfte es etliche Tempo-30-Zonen gar nicht geben. Allerdings hat der Bundesrat in seiner Botschaft zur Errichtung von Tempo-30-Zonen geradezu aufgerufen, denn er betont ausdrücklich, er lehne die Verankerung von Tempo 30 mit der Möglichkeit von Ausnahmen in begründeten Fällen in der Verfassung zwar ab, möchte aber die weitere Einführung von Tempo-30- und anderen verkehrsberuhigten Zonen unterstützen (Bundesblatt 2000, Seite 2908). Was Wunder, dass sich die Kantone und Gemeinden somit nicht nur ermuntert, sondern fast verpflichtet fühlen, auf ihren Gebieten wo immer möglich Tempo 30 einzuführen. Das Wohlwollen des Bundesrat s ist ihnen gewiss, ja mehr als das: Es ist für sie gewissermassen die Aufforderung zum Tanz. Und das, obwohl die Stimmbürger die Tempo-30-Initiativeam 4. März 2001 klar ablehnten RAOUL STUDER Klare Grenzen für «Tempo 30» Im September 2004 beschlossder Stadtrat von St. Gallen für die Quartiere Kesselhalden und Guggeien je die Einführung einer ...
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