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... gemacht, dass «eine wörtliche Uebersetzung der schweizerischen Fahrbewilligung, unterschrieben und beglaubigt vom ACS oder vom TCS und der Fahrbewilligung angeheftet» von den USA-Behörden ohne weiteres anerkannt werde. Man sagte mir, dass einige TCS-Sekretariate gelegentlich solche Ausweise ausstellen und dass es das schweizerische Konsulat begrüssen würde, wenn die schweizerischen Clubs jeweils dieses Dokument besorgen und das Konsulat nicht mehr damit belästigen würden. Datum dieser Auskunft: 7. Mai 1964; Ort: Schweizer Konsulat, New York. Es mag Sie in diesem Zusammenhang interessieren, dass die Motorfahrzeugkontrolle in Zug die Beglaubigung einer Uebersetzung meines Führerscheines ausdrücklich ablehnte und mir dafür einen internationalen Führerschein ausstellte, der dann in den USA ungültig war. In Ihrem Artikel erwähnen Sie auch, dass die vorgenannte Uebersetzung des Führerscheines in Massachusetts und in New Mexico nicht anerkannt werde. Nun, ich selber bin in beiden Staaten anstandslos gefahren und sogar bei Carlsbad, New Mexico, in eine routinemässige Kontrolle durch die Verkehrspolizei geraten. Ich zeigte meinen Führerschein mit der angehefteten Uebersetzung und wurde als «O.K.» erklärt. Es wäre sicher zweckmässig, wenn Sie zusammen mit ACS und TCS den ganzen Fragenkomplex beim Schweizer Konsulat in New York endgültig abklären könnten, ...
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