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... sondern an der Ängstlichkeit des Deutschen. Der Franzose oder Südländer zwingt das Auto zum Abbremsen, indem er sich nach eigenem Ermessen auf die Straße begibt und im Bedarfsfall vielleicht noch warnend die Hand hochhebt. Da der deutsche Fußgänger ohnedies ängstlich ist und dem Autofahrer das Recht des Stärkeren einräumt, sollte man ihn nicht mit Polizeigewalt noch weiter einschüchtern. Es ist richtig, wenn man dem Fußgänger rät, die Hauptstraßen nur an bestimmten Stellen zu überqueren, an denen er den Verkehr nicht behindert und sich selbst nicht gefährdet. Will man ihn aber dazu zwingen und ihm das Überschreiten der Fahrbahn an anderer Stelle verbieten, so empfindet das mancher mit Recht als einen Eingriff in seine persönliche Freiheit. Die Unvernünftigen lassen sich auch von der Polizei nicht belehren,und die anderen, die selbst wissen, was sie zu tun haben, leiden unnötig. Es ist meiner Meinung nach untragbar, das Überschreiten der Fahrbahn bei rotem Licht unter allen Umständen zu bestrafen. Wenn in einer verkehrsarmen Zeit weit und breit kein Auto zu sehen ist, dann sollte jeder das Recht der Straßenbenützung haben, gleichgültig, was das Licht anzeigt. Eine Hilfe für den Fuß- gänger sollte die Verkehrsregelung sein, nicht ein Zwang. Einmal erzeugt der Zwang Gegenreaktionen aller derer, die selbst beurteilen können, wie sie ohne Gefahr über die ...
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