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... diese Massnahme erklärtermassen den Verkehrsteilnehmern nichts bringt. ao RAOUL STUDER mehr Verkehrssicherheit durch Tempo 30innerorts mit Ausnah-D ie Völksinitiative «für men (Strassen für alle)» will die allgemeine Höchstgeschwindigkeit innerorts auf 30 km/h herabsetzen. Ausnahmen von Tempo 30 generell sollen nur noch unter strengen Bedingungen und ausschliesslich aufHauptstrassen möglich sein. EINGEREICHT IM MARZ 1999 Das Volksbegehren wurde am16. März 1999 mit über 112 000 gültigen Unterschriften eingereicht. Es verlangt die Einführungeines neuen Artikels in die Bundesverfassung, wonach die allgemeine Höchstgeschwindigkeitinnerorts 30 km/h betragen soll. Die zuständige Behörde soll in DIE INITIATIVE IM WORTLAUT Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt: Art. 82 Abs. 4 (neu) 3 Innerorts beträgt die generelle Höchstgeschwindigkeit 30 km/h. Die zuständige Behörde kann in begründeten Fällen Abweichungen verfügen. Sie kann insbesondere die Geschwindigkeit auf Hauptstrassen hinaufsetzen, sofern dies die Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden und der Schutz der Anwohnerschaft namentlich vorLärm zulassen II Die Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung werden wie folgt ergänzt: Art. 197 (neu)Binnen Jahresfrist nach Annahme des Artikels 82 Absatz 4 durch Volk und Stände erlassen die zuständigen Behörden die notwendigen Ausführungsbestimmungen und ordnen die ...
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