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... über die bilateralen Verträge stehen, würden wirmit der Annahme der Verkehrshalbierungs-Initiative das umliegende Europa vollends vor den Kopf stossen. Nur mit einem Nein können wir das verhindern. ao DER INITIATIVTEXT Art. 82 Abs. 2ac (neu) nBV2a: «Bund, Kantone und Gemeinden halbieren den motorisierten Strassenverkehr innerhalb von zehn Jahren nachAnnahme der Verkehrshalbierungslnitiative durch Volk undStände. Der neue Stand darf nicht mehr überschritten werden. Massgebend ist die in derSchweiz insgesamt erbrachte Fahrleistung. Der öffentlicheVerkehr ist von diesen Bestimmungen nicht betroffen undwird nicht mitgerechnet.» 2b: «Die Gemeinden können auf allen Strassen ihres Gebietes, ausgenommen auf den Nationalstrassen, Verkehrsbeschränkungen anordnen, soweit esdem Ziel von Abs. 2a oder der Verbesserung oder Erhaltungvon Lebensräumen dient. Die vollständige Sperrung der vomBund bezeichneten Durchgangsstrassen ist nur in Absprache mit dem Bund zulässig. Die Benützung der Strasse im Dienste der öffentlichen Hand bleibt Vorbehalten.» 2c: «Die für die Halbierung desmotorisierten Strassenverkehrs anzuwendenden Mittel werdendurch das Gesetz bestimmt.» ABSTIMMUNG ÜBER VERKEHRSHALBIERUNGS-INITIATIVE Probleme mit dem Ausland Die Schweiz ist keine Insel der Seligen. Die Globalisierung derWirtschaft macht vor unseren Grenzen nicht Halt. Wir können uns ...
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