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... in der Regel auf 30 km beschränkt werden. Beide Konzessionen sollen keine finanzielle Belastung für den Inhaber mit sich bringen. Wenn sich die Automobilinteressenten unter gewissen Bedingungen mit einer solchen Regelung einverstanden erklärt haben, so sind sie sich bewusst, ein grosses Opfer zu bringen. Sie bringen es nur aus der Erkenntnis heraus, dass eine Regelung im allgemeinen volkswirtschaftlichen Interesse nötig und nicht zu umgehen ist. Sie verlangen aber, wie wir dies im folgenden sehen werden, Garantien dafür, dass das Opfer auch etwas nützt und es nicht etwa gebracht wird, um die Wirtschaft einem von der Bahn beherrschten Transportsystem auszuliefern, das auf die Dauer nicht oder nur unter Aufwendung bedeutender öffentlicher Mittel lebensfähig erhalten werden könnte. Bahnen und Auto sind zur Ueberzeugung gekommen, dass allein mit einer Trennung der Tätigkeitsgebiete und der Erteilung von Konzessionen die nötige Ordnung im Verkehrswesen nicht zu erreichen ist, dass vielmehr eine Organisation geschaffen werden muss, in der die Konzessionäre zusammengeschlossen werden und die dafür sorgt, dass die Verkehrsbedienung nach einheitlichen Gesichtspunkten und auf Grund einheitlicher Tarife durchgeführt wird. Ueber die Grundlagen dieser Organisation besteht noch keine völlige Einigkeit mit den Bahnen. Als sicher kann aber angenommen werden, ...
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