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... eines Wohnwagens oder Motorhomes können ihre Siebensachen besser unterbringen, als dies bei einem kleinen Anhänger der Fall ist. Je nach Familiengrösse und Dauer der Reise inuss in der Regel auch die Ladekapazität des Zugfahrzeuges voll ausgenützt werden. EWR-Abstimmung abwarten, um alenfals entsprechende Anpassungen im gleichen Aufwasch vornehmen zu können. Ein Inkraftreten der neuen Vorschriften vor Anfang IW3 ist deshalb kaum zu erwarten. Zwei Änderungen sind für Wohn wage nfahrer besonders wichtig: Einmal werden in Zukunft Anhänger generell eine Breite von 2,5 m aufweisen dürfen. Damit sind unsere Vorschriften denjenigen der Nachbarländer angepasst. Im weiteren wird in Zukunft auf eine speziele Längenvorschrift für Anhänger an leichten Motorwagen verzichtet. Sie werden den Anhängerzü- gen gleichgestellt und dürfen IS m (!) lang sein. Zugfahrzeug inbegrifen. Diese auf den ersten Blick eher Unverständliche Grosszügigkeit erlaubt es, zahlreiche Sonderzüglein wie Sportanhänger (Re n nboote, Sege I fl ugze uge usw.) anzuhängen. Die neue Vorschrift dient aber auch der Sicherheit, werden doch die heute infolge der schweizerischen 6-m-Vorschrifl mit vielen Kniffen verkürzten Deichsellängen, die der Fahrstabilität alles andere als förderlich waren, sukzessive verschwinden. Auch hier wieder geschieht ...
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