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... Gurten als elementares Vorsichtsgebot gilt,dem sich jeder verständige Mensch unterzieht. An dieser Praxis versuchte die Witwe eines Autofahrers, der nicht angegurtet bei einerFrontalkollision ums Leben kam, erfolglos zu rütteln. Dasich heutzutage nur etwa 50 bis 60 % regelmässig angurten, könne nicht mehr von einem elementaren Vorsichtsgebot gesprochen werden, wandte sie als Argument ein. Nr. 7/18. Februar 1993 Demgegenüber hielten dieRichter fest, es komme nicht auf die Akzeptanz der Vorschrift,sondern nur auf die objektive Wirksamkeit einer Vorsichtsmassnahme an. Und da stehe fest, dass ein richtig getragenerSicherheitsgurt bei einem Unfall ganz oder teilweise vor Verletzungen schütze. An diesen gesicherten Erkenntnissen vermöge die Tatsache, dass im heutigen Strassenverkehr zahlreicheFahrer und Mitfahrer die Sicherheitsgurten nicht tragen,nichts zu ändern, meinten die Richter. Die erneute Bestätigung dergeltenden Praxis sollte eigentlich für jeden Autofahrer eine Mahnung sein, nie unangegurtet loszufahren. Denn fatalerweise werden wie im vorliegenden Fall oft nicht nur er, sondern die Hinterbliebenen von seiner Unvorsichtigkeit betroffen. Man magdarüber philosophieren, ob es deshalb zu verantworten ist, dass völlig unschuldige Personen dieFolgen eines unvorsichtigen Handelns tragen müssen. Dennin der Praxis stellt die erneute Bestätigung dieser ...
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