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... Die Fabrikationsund Umbaukontingente erfuhren eine neue Festlegung, und so war vom Oktober 1941 an wieder die Möglichkeit gegeben, Umbauten für Holz, Holzkohle, Karbid, Dissous und Anthrazit vorzunehmen. Aber schon Ende Februar 1942 erliess die Sektion für Kraft und Wärme ein generelles Verbot des Umbaues von Lastwagen auf Holzkohle, Karbid und Dissous; nur der Umbau auf Holz blieb noch gestattet, wobei' diese sonderbare Massnahme mit der prekären Lage der Landesversorgung mit Pneus begründet wurde, als ob die Holzgas-Lastwagen mit Eisewbereifung fahren würden... Auf die Demarche der Via Vita hin erfolgte dann,Ende;April 19421e;ine teilweise Korrekr; tur: mangab" den Umbau auf Hölzkohle für Lastwagen <|er .Bezugsgruppe I wieder frei, allerdings mit der Beschränkung» dass für die einzerrre'Halterfinna höchstens noch zwei Umbaugesüche bewilligt werden. Damit prä- sentiert sich die Sachlage bei den Lastwagen von 1000 kg und mehr Nutzlast heute so, dass der Umbau auf Holz und Holzkohle mit der vorgenannten Einschränkung (bei Holzkohle aber nur für Lastwagen der Bezugsgruppe I) möglich ist, dass dagegen eine Umstellung auf Karbid und Dissous überhaupt nicht mehr In Frage kommt. Für die Personenund Lieferwagen galt von Ende Oktober 1941 an eine Regelung, Welche den Umbau auf alle Ersatztreibstoffarten nach Erteilung der Bewilligung gestattete, ...
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