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... verantworten. Derselbe hatte gegen eine Strafverfügung des Polizeiamts Leipzig, nach der er am 27. Dezember 1907, Ys8 Uhr abends, auf der Strecke der Frankfurterstraße zwischen Kuhturm und Frankfurter Tor, die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 15 km die Stunde überschritten haben sollte, gerichtliche Entscheidung beantragt, und war in 1. Instanz freigesprochen worden, weil die übermäßig große Scllliclligkcit mangels Zahlenangabe nicht genügend festgestellt werden konnte. Gegen dieses Urteil hatte die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Auch in diesem Termine machte zunächst der Angeklagte geltend, daß er nicht schnell gefahren sei, überhaupt zu dieser Zeit an der Kraftdroschkenhaltestellc bei Felsche gehalten habe. Der während der Verhandlung die Verteidigung übernehmende Rechtsanwalt Dr. Barthel machte geltend, daß es gar nicht auf die Schnelligkeit ankäme — unter Hinweis auf eine kürzlich gefallene Entscheidung' des Berliner Landgerichts — weil die Strecke zwischen Kuhturm und Frankfurter Tor nicht unter geschlossene Ortsteile falle, son- . dem eine freie Strecke sei, auf einer freien Strecke aber der Angeklagte jedwede Geschwindigkeit annehmen könne, es sei denn, daß Dunkelheit oder sonstige Hindernisse, wie Unübersichtlichkeit der Strecke, vorhanden seien. Das Gericht schlol.1 sich .der Ansicht des Verteidigers an und sprach den ...
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