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... nach Eintreffen des NSK-Urteils (Artikel 230 NSR) verpasst, da er bei dessen Eintreffen ortsabwesend war. Das Schiedsgericht hat deshalb die Appellation grundsätzlich nicht angenommen, womit also keine Aufschubgründe für reglementsmässige Fristen geltend gemachtwerden können. Unter diesen Umständen sind diese Fristen als viel zu kurz zu bezeichnen; esist auch nicht angängig, Appellationen auf diese Weise schon zum vornherein im Keim erstickenzu wollen. Schliesslich kann man unseren Aktiven nicht zumuten, die einschlägigen «Protestartikel» wie Juristen jederzeit aufs letzte Detail intus zu haben. Das Schiedsgericht erklärte sich aber interessanterweise von sich aus bereit, den Sachverhalt trotzdem zu besprechen. Unsere Leser sind bereits mehrfach über den Protest orientiert worden; wir können uns deshalb kurz fassen und nur noch einmal feststellen,dass Massara abklären lassen wollte, ob Seilers Alfa Romeo im Zeitpunkt der verschiedenenRennen «in einem normalen Katalog... in üblicher Weise im Handel angeboten» wurde, wie esArt. 134 NSR als Voraussetzung für die Einteilung bei den Serientourenwagen vorschreibt. Das Schiedsgericht war der Ansicht, dass Sport und Technik einander gegenseitig dienen, dassman also technische Verbesserungen an Fahrzeugen fördern muss. Wenn nun eine Fabrik einverbessertes Modell herausbringt und noch keinen Katalog hat drucken ...
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