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... keine Durchgangsstrassen zu bezeichnen. Damit hat er nur eine heillose Verwirrung und Rechtsunsicherheit geschaffen. Es Wurde seinerzeit von der gesetzesbearbeitenden Behörde nichts unterlassen, um den Motorfahrzeugbesitzern, die man für das Zustandekommen des Gesetzes gewinnen musste, vor Augen zu führen, welch grosse Vorteile das neue Gesetz, gestützt auf die darin vorgesehenen Durchgangsstrassen und der bezüglich dieser den Kantonen entzogenen Befugnis zur Verkehrseinschränkung, bringen werde. Zweifellos war die Gewährleistung1 eines reibungslosen, von kantonalen Kapricen und Einschränkungen befreiten Motorfahrzeugverkehrs Sinn und Zweck der neuen Gesetzgebung. Weshalb wäre sonst überhaupt eine solche nötig gewesen, wenn nicht zur Beseitigung der unter dem Regime des Konkordates entstandenen verkehrshemmenden, von Kanton zu Kanton ändernden Vorschriften und Bestimmungen! Was haben wir nun heute, abgesehen von einer verschärften Haftpflicht und erhöhten Versicherungsprämien? Der Beginn eines Chaos! Das Nachtfahrverbot im Kanton Bern und ein Lastwagenverbot im Kanton Graubünden! Statt eines ausgesprochenen freien und ungehinderten Durchgangsverkehrs haben wir einen durch den Kanton Bern zu gewissen Nachtstunden nach allen Richtungen vollständig gesperrten Lastwagenverkehr und im Kanton Graubünden ein .weitgehendes •Verkehrsverbot für Lastwagen. ...
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