Wichtig: Der Text wurde automatisch aus dem PDF extrahiert, weshalb Schreibfehler durchaus vorkommen können.
... Augenblick seinen Wagen nach rechts gerissen, da er auf die kurze Entfernung nicht mehr halten konnte. Wenn der Kofferträger nicht auch jetzt noch unbekümmert weitergegangen wäre, hätte er von dem Kraftfahrzeug überhaupt nicht erfaßt werden können. Das Gericht erachtete das Vorbringen des Angeklagten nicht für widerlegt. Insbesondere konnte er auch nach Ansicht des Gerichts, als er ganz nahe an den Kofferträger herangekommen war, es für besser halten, zur Vermeidung eines Zusammenstoßes seinen Wagen nach rechts zu reißen, statt ihn anzuhalten; er konnte schuldlos annehmen, daß er auf diese Weise eher den Zusammenstoß verhindern könne. Der Kofferträger scheint allzu sorglos und unaufmerksam die Straße überquert zu haben, da es ihm schließlich trotz des Handkoffers möglich gewesen wäre, vor dem Überschreiten der Straße sich zu vergewissern, ob nicht von rechts ein Wagen komme. Der Angeklagte war daher freizusprechen. (Rechtskräftiges Urteil des Kgl. Landgerichts München I vom 24. Juni 1914, R. 42/11.) Dr. Oberländer. DiesesundJenes Gefunden. Auf der Bürgermeisterei in Mörfelden wurde ein Continental-Luftschlauch abgegeben 935X135, Nr. 1 621 625. Celluloidplatten zur Erprobung der Wirkung von Karosseriefarben. Auf unsere Notiz in Nr. 33 des „Motorfahrer", Seite 11, betr. Celluloidplatten, um die Wirkung von Karosseriefarben zu erproben, ...
Kommentare