Wichtig: Der Text wurde automatisch aus dem PDF extrahiert, weshalb Schreibfehler durchaus vorkommen können.
... und zur Beschränkung der sich für die Oeffentlichkeit ergebenden Nachteile (Führerscheinzwang, Ausstattung der Fahrzeuge mit den notwendigen Signalapparaten, periodische Kontrolle der Fahrzeuge auf Beförderungsfähigkeit, Benutzungsverbot bestimmter Strassen, und vor allem Beschränkung der Ausmäste von Lastkraftwagen, Omnibussen, Zirkusund anderen Wohnwagen, Anhängern und Wagenzügen); b) zum Schutz von Strassen und Brücken gegen übermässige Abnutzung und von Gebäuden gegen Beschädigung (allmähliches Verbot von Vollgummireifen, Bestimmung der Zahl der Achsen und Anhänger nach der Ladefähigkeit, Begrenzung des zulässigen Höchstbruttogewichts). 2. Gesetzliehe Bestimmungen: Bestimmung deT den Verkehrsunternehmen obliegenden Haftpflicht. Die Einführung einer ausreichenden Zwangsversicherung zum mindesten Dritten gegenüber, wäre vorzusehen. 3. Arbeitsbedingungen: Festsetzung der Arheitsund Ruhestunden. Ausser diesen für den ganzen Kraftverkehr geltenden Bestimmungen müssten noch besondere Bestimmungen für gewerbsmässige Verkehrsunternehmungen getroffen werden: Alle gewerbsmässigen Verkehrsunternehmen müssten behördlich genehmigt werden (Lizenzsystem). Den öffentlichen und regelmässigen Verkehrsunternehmen wäre die Pflicht zur Aufrechterhaltung eines regelmässigen Dienstes aufzuerlegen; sie müssten ferner verpflichtet sein, im Rahmen ihrer ...
Kommentare