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... Grenzstation. Die vor dem Bahnoder Schiffverlad im Ausland und nach der Ankunft an fler Bahnstation in der Schweiz entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Halters, ebenso Zollgebühren, die allenfalls einer ausländischen Zollverwaltung zu entrichten sind. Die Kostenübernahme erfolgt nur für solche Personenwagen, die durch Unfall, nicht aber durch eine imAusland nicht zu behebende Panne, betriebsunfähig wurden. Der Unfall muss durch einen Polizeirapportoder eine amtliche Bestätigung nachgewiesen sein. Das Mitglied, das diesen Dienst beanspruchen will,hat der Zentralverwaltung des ACS neben dem Polizeirapport alle zur Wiedereinfuhr erforderlichen Unterlagen zu übermitteln und ihr auf Verlangen jede Auskunft zu erteilen. Das schriftliche Gesuch muss dieErklärung enthalten, dass sich der Gesuchsteller den Bestimmungen dieses Reglements vorbehaltlos unterzieht. Allfällige Ansprüche an Versicherungsgesellschaften oder an Drittpersonen auf Rückerstattung der Transportkosten sind an die Zentralverwaltung des ACS abzutreten. Die Zentralverwaltung kann die Uebernahme derKosten für den Rücktransport ablehnen, wenn sie höher sind als der Wert des verunfallten Wagens oder wenndieser nach fachmännischer Begutachtung nicht wiederhergestellt werden kann. SEKTION AARGAU. Deutschlandfahrt: Die in derZeit vom 21. bis 26. Mai durchgeführte Deutschlandreise hat in jeder Beziehung ...
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