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... eidgenössischen Wahlen nach dem18. Mai 2003 ohnehin keine Volksabstimmung mehr stattfindet. Die Fristverlängerung steht im Einklang mit dem Recht: Gemäss Geschäftsverkehrsgesetzmuss eine Initiative zwar binnen 30 Monaten vom Parlament behandelt werden, was auf den 27.März 2003 hinauslaufen würde. Sobald aber - wie im vorliegenden Fall - ein Gegenvorschlag ins Spiel kommt, ist eine Fristverlängerung um ein Jahr statthaft. In Sachen Avanti ist als nächstes der Ständerat an der Reihe. Nach Einschätzung von dessenVerkehrskommission (KVF) sollte es möglich sein, das Geschäft inder Sommersession zu traktandieren. In diesem Zusammenhang wird auch die parlamentarischeInitiative des Zürcher SVP-Ständerats Hans Hofmann eingehend zu begutachten sein, die in der Form einer allgemeinen Anregung einen Fonds für den Strassenverkehr ausserhalb der Finanzrechnung des Bunds fordert. Auch der Avanti-Gegenvorschlagdes Nationalrats enthält ja bekanntlich einen solchen Fonds. Die ständerätliche KVF hat deshalb der Initiative Hofmann vorläufig und in dem Sinne zugestimmt, dass sie das Anliegen im Zusammenhang mit dem Gegenvorschlag prüfen will. Sie hat indessen bereits signalisiert, dass sie auch Fragezeichen hinter eine Fondslösung setzt. Namentlich hat sie Bedenken, die Einheit des Budgets werde verletzt und es würden Gelder der Wirkung der Schuldenbremse entzogen. ...
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