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... Lesern seinerzeit den Inhalt dieser Eingabe in ihren wichtigsten Punkten bekanntgegeben, kommentarlos, ohne dazu Stellung zu nehmen. Wohl war es alles andere als unbescheiden, was in jenen Vorschlägen angeregt wurde — aber darin lag vielleicht gerade ein Mangel, ein taktischer Fehler. Zugegeben, die Aussichten auf Erfolg sind bei solchen Aktionen, die den Automobilverkehr betreffen, immer schlecht. Um so mehr Grund wäre vorhanden gewesen, gleich aufs Ganze zu gehen und eine Regelung anzustreben, wie sie im Kanton Bern zur beidseitigen Zufriedenheit besteht. Als einer der Ersten hat der bernische Regierungsrat sich mit den Anregungen der Verkehrszentrale befasst. Auf seine Antwort durfte man um so gespannter sein, als der Kanton Bern ja der weisse Rabe ist, der bisher als einziger den Mut gehabt hat, den Rahmen des Konkordates — was die Geschwindigkeiten anbetrifft — zu sprengen und die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten auf 30 km (Sonntags 25 km) beim Durchfahren von Ortschaften und 60 km auf vollständig offener Strecke zu erhöhen. Die Eingabe der Verkehrszentrale — die übrigens bloss auf 18 resp. 30 km ging — gab der bernischen Regierung Gelegenheit, neuerdings Zeugnis dafür abzulegen, dass" sie mit der Zeit marschiert. « Hier steh ich, ich kann nicht anders >, so läutete ihre Antwort. An dem Erreichten wird festgehalten, ein ...
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