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... der dem Automobilverkehr dienenden Hauptstrassen zuzuführen. Die automobilistischen Verbände, wie auch die «Automobil-Revue», haben dieses Postulat schon lange gestellt, das heisst verlangt, dass zum mindesten ein Teil der ungerechtfertigten Verkehrsbelastung durch die Benzinsteuer für Strassenzwecke zur Verfügung gestellt werde. Nun hat sich der eidgenössische Finanzdirektor, wohl unter liebevollem Druck kantonaler Kollegen, entschlossen, einen Teil der Benzinbeute herauszugeben. Der Benzinzoll wird zurzeit auf rund 11 Millionen Fr. jährlich veranschlagt. Von diesen 11 Millionen sollen nun 2V2, bis 3 Millionen oder rund 6 Rp. per kg an die Kantone gehen. Es entsteht nun die Frage, ob sich die Kollegen des Herrn Musy mit diesem Prozentsatz zufrieden geben werden. Wir hoffen, dass dies nicht der Fall ist. So sehr die Notwendigkeit auch besteht, dass die Eidgenossenschaft Geld bekommt, so sehr muss auch immer wieder betont werden, dass dieser Benzinbeutezug verfassungswidrig ist, weil ein verfassungsrechtlich niedergelegter Satz besteht, der aussagt, dass die der schweizerischen Wirtschaft notwendigen Lebensprodukte und Rohstoffe so niedrig wie möglich belastet werden. Das ist in unserem staatlichen Grundgesetz mit aller Deutlichkeit niedergeschrieben. Win haben auch in mehr als nur einem Artikel auseinandergesetzt, dass der enorme Benzinzoll nach ...
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