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... das Fahrzeug wird zusammengeritten und der Strassenverkehr unsicher gemacht. Sogar die Versicherungsgesellschaften sind in letzter Zeit daran gegangen, bei Strolchenfahrten die Kasko- Entschädigung auszuschalten; jeder Kasko- Versicherte tut deshalb gut, seine Versicherungspolice nachzulesen und unter allen Umständen diese Bestimmung durch Abmachung mit der Versicherung aufzuheben, denn der Automobilist schliesst ja gerade deshalb Kasko ab, um sich gegen Unfälle zu schützen; die Strolchenfahrt ist eine der schlimmsten Beschädigungen, die einem Fahrzeugbesitzer passieren kann. Auch die Gesetzgeber dürften sich den obenzitierten Fall dazu dienen lassen, Strolchenfahrten scharf ins Recht zu fassen, Handhabe durch das entwendete Benzin ist vorhanden. Gegen Strolchenfahrten bringt das neue eidgenössische Automobilgesetz — man muss das gerne anerkennen — einen wirksamen Schutz. A Danger pubHc. Un de nos confreres neuchätelois — un maraud qui nous est fort peu Clement — denonce spirituellement l'autotnobile (vous l'eussiez devine) comme l'eternelle ecraseuse. II se fonde pour cela sur les chiffres d'Amerique (que nous avons publie's aussi), mais sans dire que, d'apres cette statistique officielle, le plus gros pourcentage incombe au pieton luimeme. Et il continue: A ceux qui se plaignent de ce que de tels chiffres peu/ent ...
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