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... die Ausbildung des Nachwuchses auch während des Aktivdienstes Sache der Abt. für Leichte Truppen bzw. der Motortransporttruppe war, musste die Weiterbildung der Wehrmänner und motorwagendienstleitenden Offiziere von der Abt. Heeresmotorisierung als der zuständigen Fachinstanz durchgeführt werden. Es haben zu diesem Zwecke korpsweise Kurse für motorwagendienstleitendeOffiziere und solche für Motorfahrer stattgefunden, welche den grossen Teil des gesamten Motorfahrerpersonals erfassten. Nach 2 Jahren Aktivdienst wurden vielerorts Bedenken geäussert, ob bei den notwendigen Sparmassnahmen das Fahrtraininig für die Motorfahrer ein genügendes sei, und es wurde vorgeschlagen, ein spezielles Fahrtraining durchzuführen. Im Hinblick auf die Sparmassnahmen und unter der Voraussetzung, dass der gute Fahrer das Fahren kaum verlerne, der schlechte aber mit dem wenigen zur Verfügung stehenden Betriebsstoff nicht zum guten Fahrer gemacht werden könne, wurde auf solche Trainingskurse verzichtet; es zeigte sich am Schluss des Aktivdienstes, dass diese Ueberlegungen richtig waren. ?Für die Ausbildung der Motorfahrerrekruten mussten neue Wege gefunden werden, weil die Bestimmungen, dass nur solche Rekruten zu den motorisierten Truppen ausgezogen werden, die im Besitze des kantonalen Fährausweises sind, nicht mehr erfüllt werden konnten; entsprechend den ...
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