Wichtig: Der Text wurde automatisch aus dem PDF extrahiert, weshalb Schreibfehler durchaus vorkommen können.
... fehlen und die Bahnen den Transitgüterverkehr bewältigen können.» Seit 1972 gilt die28-t-Grenze. Mittlerweile sind über 20 Jahre vergangen, und diese Limite steht noch immer wie ein Fels in der Brandung, trotz mancherlei Versuche, sie zum Einsturz zu bringen. Und siesteht, obwohl über die erwähnten Autobahntransversalen seit Jahren schon der Verkehr rollt. Bedeutet dieser Satz, dassder Bundesrat eben doch annahm, eines Tages werdedie Schweiz nicht um die Zulassung der 40-Tönnerauf unseren Strassen herumkommen? Kaum. Dieser Satz vermittelt im gesamtenKontext eher den Eindruck eines Beschwichtigungsversuchs. So, als rechnete die Landesregierung selbst eigentlich nie mit dieser Möglichkeit. Das könnte sich in Zukunft ändern. Im kommenden Frühjahr nämlich steht der 28-t-Limite ein neuer, möglicherweise der härteste Test bevor, denn die Schweiz nimmt Verhandlungen zueinem Verkehrsabkommen mit der Europäischen Union(EU) auf. Nun beruhen bekanntlich Verhandlungen stets auf gegenseitigem Geben und Nehmen. Und die EU-Unterhändler werden sich wohl kaum die Butter vom Brot nehmen lassen,wenn es um ihre vitalen Interessen geht. Dazu gehört namentlich der freie Personenverkehr, nach der Schweiz und umgekehrt. Fürdie EU ist dieses Thema zentral, für unser Land hochbrisant, und die Wogen dar-über werden mit Sicherheit hochgehen. Im Lichte dieser Tatsachen ...
Kommentare