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... also eine Expertise verlangen; die Kosten derselben muss derjenige tragen,, der im Fehler ist. Also, wenn die Expertise zu ungunsten der Reparaturwerkstätte ausfällt, hat sie auch für die Kosten aufzukommen. Auf alle Fälle ist es empfehlenswert, sich über die Wahl des Experten gegenseitig zu verständigen, sonst braucht die Werkstätte die Expertise nicht anzuerkennen und hat auch das Recht, durch richterliche Feststellung eine Expertise zu verlangen. Alles andere hängt natürlich vom Urteil dos Experten ab. Die Garage ist für Verdienstausfälle keineswegs haftpflichtig; Sie können höchstens die Bezahlung der Rechnung verweigern oder die fachmännisch ausgeführte Reparatur verlangen. Wir raten Ihnen dringend an, sich gütig zu verständigen ; bei einem Rechtshandel ist da nicht viel zu hoffen. Die Kostenberechnung kann wohl kaum beanstandet werden. Sie können höchstens einen Ausweis über die aufgewendete Arbeitszeit verlangen. Uebersetzt scheint die Rechnung nicht zu sein; es hängt natürlich ganz davon ab, in welchem Zustand das Fahrzeug vor der Revision war und was allesj daran gemacht wurde. Frage 2310. Kühler reinigen. Der zum Roinigen empfohlene Chlorwasserstoff ist Salzsäure, die Sie in jeder Drogerie und Apotheke kaufen können. Zur Entfernung des Kesselsteins aus dem Kühler gibt es sicherlich kein besseres Mittel, nur ist dessen Anwendung durch Ungeübte nicht ...
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