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... die Abgabe bzw. Verwendung von unvermischtem Reinund/oder Aethylbenzin zuwiderhandeln oder sich den Kontrollen durch die «Carbura» nicht unterziehen, sind von der Belieferung mit sämtlichen Benzinen zu sperren. Selbstverbraucher können daher wie berufsmässige Detailverkäufer für ihren gesamten Bedarf an Benzinen gesperrt werden. Mit Rücksicht darauf, dass die Uebernahmepflicht des Gemisches eine solidarische Aufgabe ist, sind alle Konsumenten und hauptsächlich jene, welche über eigene Benzin- Ausschankanlagen verfügen, eindrücklich gebeten, sich ebenfalls den Ordnungsvorschriften der «Carbura» zu unterziehen, da durch ihre Beihilfe die Beimischungsperiode auf das absolut notwendige Mindestmass reduziert wird. Rückwärtsgang bei Kleinstwagen nicht mehr obligatorisch In einem Kreisschreiben an die Kantone führt das Eidg. Justizund Polizeidepartement aus, dass nach Art. 12, Abs. 1, lit. c, der MFV jeder Motorwagen mit einer Vorrichtung zum Rückwärtsfahren versehen sein muss. Seit kurzem kommen nun Motorwagen in den Handel, die sehr leicht sind, einen Motor mit kleinem Zylinderinhalt, jedoch keinen Rückwärtsgang haben. Auf ebener Strasse stellt dessen Fehlen keinen Nachteil dar. So leichte Fahrzeuge können ohne Mühe von Hand geschoben und z. B. beim Parkieren in die richtige Lage gebracht werden. In Steigungen und Gefällen dürfte dies nicht immer ...
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