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... waren. Dies ließ Kr. durch einen Rechtsanwalt feststellen!, der, nachdem der Amtsanwalt die Klage hatte fallen lassen, im Februar d. J. an Frhr, v, X. u, a. schrieb: „Ich teile mit, daß mir Herr Kr, folgende Sache übertragen hat: Sie haben ihn im Juli 1921 angezeigt, weil er mit einer Geschwindigkeit von mindestens 30 km durch Ihre Straße gefahren sein sollte. Auf Einvernahme wies Herr Kr. nach, daß er mit seinem Wagen höchstens 18 km die Stunde fahren könne (d. h. an der betr. Kurve. D. Verf.). Trotz Vorhalts von einem Schutzmann blieben Sie auf Ihrer Angabe bestehen, so daß Herr Kr., der nie im Leben mit dem Gericht zu tun hatte, in ein Strafverfahren verwickelt wurde und wegen Schnellfahrens einen Strafbefehl erhielt; gegen den es Einspruch erhob. Erst als Termin angesetzt war, sahen Sie Ihr Unrecht ein und schrieben zu Gericht, daß die genaue Geschwindigkeit nur mit Hilfe einer Stoppuhr festgestellt werden könne und regten selbst an, daß das Verfahren, das durch Ihr Verschulden hatte eröffnet werden müssen, eingestellt werde. Der Amtsanwalt hat dann auch die Klage fallen lassen. Sie haben durch Ihr Vorgehen nicht nur die Ehre meines Mandanten verletzt, sondern auch ihm Kosten bereitet, da er natürlich gezwungen war, sich des Beistandes eines Anwalts zu bedienen. Seine diesbezüglichen Auslagen betragen 100 M., deren Ersatz er von Ihnen ...
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