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... Regierungsrat hat deshalb eine Novelle zum Strassengesetz ausgearbeitet, in der diese Bestimmungen enthalten sind. Der neue Gesetzentwurf stellt gleichzeitig eine Revision des zürcherischen Strassengesetzes vor, nicht nur der Motorwagenund Fahrrad-Verkehr soll dem Gesetz unterstellt sein, sondern auch der ganze Strassenverkehr überhaupt. Nachfolgend seien die hauptsächlichsten Bestimmungen des Entwurfes kurz wiedergegeben: Für jedes Fahrzeug ist eine Fahrbewilligung erforderlich, die aber nur dann erteilt wird, wenn der Eigentümer nachweisen kann, dass er bei einer anerkannten Versicherungs-Gesellschaft eine Haftpflichtversicherung von mindestens 20 000 Fr. für einen Motorwagen und 10 000 Fr. für ein Motorrad zur Deckung eines allfällig erstehenden Schadens abgeschlossen hat. Der Nachweis der Versicherung muss der Behörde vorgelegt werden. Die Novelle sieht «natürlich» auch Gebühren vor: für Fahrräder 2 Fr., für Motorfahrzeuge 5—300 Fr. Die Kosten der Prüfung, des Kontrollschildes, der Ausweiskarte usw. fallen «selbstverständlich» auch dem Bewerber zu Lasten. Die auf Uebertretung der Gesetze festgelegten Strafen sind «kräftig genug»: die höchste Busse beträgt 1000 Fr. Im Wiederholungsfalle sind sogar Bussen bis zu 2000 Fr. zulässig; in «schweren» Fällen kann der Fall an das Bezirksgericht überwiesen werden, das Gefängnis bis zu drei Monaten verhängen kann. Dem ...
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