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... AR 46/2001J Erstens möchte ich festhalten, dass in Europa für alle Lastwagenfahrer die gleichen Ruhezeiten gelten. Das heisst, 11 Std. innerhalb von 24 Std. Sie darf dreimal in der Woche auf 9 Std. verkürzt werden. Die Ruhezeit muss zusammenhängend sein und darfnur zum Einund Ausladen auf Fähren und Eisenbahnen um höchstens 1 Std. unterbrochen werden Zweitens: Der Sekundenschlaf kann immer und überall auftreten. Sicher, bei übermüdeten Fahrzeuglenkern ist die Gefahr viel höher, aber mir ist es schon öfter passiert, dass ich damit zu kämpfen hatte, obwohl ich sämtliche Vorschriften eingehalten hatte. Gerade im Winter ist das ein Problem, wenn man vondraussen in die warme Kabine steigt. Drittens: Ein HUPAC von Freiburg nach Milano gibt eszwar schon (ebenso wie Singen-Milano), nur: was nützt das, wenn 90% aller Lastwagen 4 mhoch sind, aber die SBB nur Fahrzeuge bis maximal 3,8 m Höhe transportieren können?Und weniger Stress haben die Fahrer auch nicht. Die Züge fahren nämlich nur einmal pro Tag,und das abends um ca. 22 Uhr; wer zu spät kommt, wartet 24Std., das kann sich niemand leisten. Italienische Fahrer schon gar nicht, weil diese nach gefahrenenKilometern bezahlt werden, d. h. etwa 25 bis 30 Rappen pro km (inder Schweiz verboten). Und viele Waren sind «just in time». Wenn man zu spät ankommt, zahlt der Spediteur ...
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