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... scheint. Besser wäre es, sie brauchten gar nicht zu solchen Massnahmen zu greifen. Entfielen 1950 nicht weniger als 61 % allerEntzüge auf das Fahren in angetrunkenem Zustand, so sank der prozentuale Anteil dieses Entzugsgrundes 1951 auf etwas über 58 %. Aber darin liegt ein schwacher Trost, wenn man sich vergegenwärtigt, dass, absolut gesehen, die Zahl dieser Entzüge von 1767 auf 1851 angestiegen istVon einer Aufhellung des düsteren Bildes kann also kaum die Rede sein. Eine auffällige Vermehrung kennzeichnet übrigens die Ausweisentzüge wegen Geschwindigkeitsexzesses: Von 300ist deren Zahl im letzten Jahr auf volle 533 emporgeschnellt. Natürlich besteht zwischen der Zahl der Entzüge und dem Motorfahrzeugbestand der Kantone eine direkte Beziehung, und es kommt dennauch nicht von ungefähr, wenn der Kanton Zü- rich, der in dieser Hinsicht an der Spitze marschiert, auch in der Statistik der Ausweisentzüge obenansteht (453 im Jahre 1951 gegen 461 Anno1950), währenddem Uri, Glarus und Nidwaiden, d. h. Kantone mit sehr kleinen Motorfahrzeugbestanden, am Schluss der Tabelle rangieren, die hier im einzelnen wiedergeben sei: 1 — Angetrunkenheit ohne Unfall; 2 — Angetrunkenheit mit Unfall: 3 •- Geschwindigkeitsexzess ohne Unfall: 4 •= Geschwindigkeitsexzess mit Unfall; 5 — andere Uebertretungen von Verkehrsvorsehriften ohne Unfall; 6 — andere Uebertretungen von ...
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