Wichtig: Der Text wurde automatisch aus dem PDF extrahiert, weshalb Schreibfehler durchaus vorkommen können.
... werden könnte. Wo eine solche vorläge, würde die Entziehung der Fahrerlaubnis, die neben der Strafe zu Gebote steht, ein ausreichendes, im allgemeinen sogar wirksameres Mittel bieten, um wiederholte Ausschreitungen zu verhindern. Eine verschärfte Strafe, das heisst Geldstrafe bis zu 200 Mark oder Gefängnis bis zu zwei Monaten droht § 22 des deutschen Gesetzes über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen dem Führer an, der nach einem Unfälle es unternimmt, sich der Feststellung des Fahrzeuges und seiner Person durch die Flucht zu entziehen. Die Motive zur zweiten Regierungsvorlage begründen die Massregel damit, dass nicht nur die Gesinnung, welche sich durch die rücksichtslose Fahrt verrate, sondern auch das Interesse der Allgemeinheit an der Feststellung des Kraftfahrzeuges, seines Führers und Halters es angemessen erscheinen lasse, das bezeichnete Verhalten des Führers als Vergehen zu bestrafen. Er bleibt jedoch straflos, wenn er spätestens am nächstfolgenden Tage nach dem Unfall Anzeige bei einer inländischen Polizeibehörde erstattet und die Feststellung des Fahrzeuges und seiner Person bewirkt. Diese Bestimmung ist offenbar zum Schütze jener kopflosen, glücklicherweise seltenen Fahrer berechnet, die nach einem Unfall das Weite suchen, nachher aber diesen Schritt bereuen und sich der Polizei stellen. Die Straflösigkeit tritt aber trotz nachheriger Anzeige des ...
Kommentare