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... Rampen, ist den Führern von Motorfahrzeugen das Ueberholen anderer Motorfahrzeuge untersagt. Radfahrer dürfen nur überholt werden, wenn jede Gefährdung ausgeschlossen ist. 3. Die Radfahrer müssen in der Unterführung und auf ihren Rampen möglichst rechts fahren, und zwar hintereinander (in Einerkolonne). 4. In der Unterführung ist der Verkehr mit Fuhrwerken und Handwagen verboten. 5. Die Insel westlich der Walchebrücke ist im Rechtsverkehr zu umfahren (Kreisverkehr). 6. Auf der nördlichen Fahrbahn der Museumstrasse, Teilstück zwischen Walcherbrücke und Südecke des Landesmuseums, ist der Fahrverkehr in Richtung Walchebrücke verboten (Einbahnverkehr in Richtung stadtauswärts). Auf der südlichen Fahrbahn der Museumstrasse, Teilstück zwischen der Bahnhof-Garage und dem Bahnhofquai, ist der Fahrverkehr in Richtung stadtauswärts verboten (Einbahnverkehr in Richtung stadteinwärts). 7. Auf der südlichen Fahrbahn des östlichen Bahnhofplatzes, zwischen Cafe «Du Nord» und Konditorei Ernst, ist der Fahrverkehr verboten, ausgenommen zum Güterumschlag. Zum Wegfahren ist entsprechend den baulichen Verhältnissen entweder zu wenden öder der südliche Bahnhofquai zu benützen. Ruhender Verkehr 1. Auf folgenden Fahrbahnrändern darf nur zum Güterumschlag sowie zum Einoder Aussteigenlassen angehalten werden: a) auf dem westlichen Fahrbahnrand der Waisenhausstr., zw. Hot. ...
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