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... bei Citroen, Rest beim jugoslawischen Staat) gab die Schliessung einer der vier gemeinsam betriebenen Fabriken bekannt. In dieser Fabrik wurden bis jetzt etwa 8500 Citroen-Personenwagen pro Jahr produziert. Da 1980 ein Verlust von 21 Mio Franc entstanden ist, sollen nun die Wagen direkt aus Frankreich importiert werden. ** Zwang ausgeübt, alles wäre freiwillig, und Detroit könnte aufatmen. Leider zeigt sich da ganz unvermutet ein juristischer Pferdefuss. Denn wenn die japanischen Autofabriken eine Vereinbarung zwecks freiwilliger Beschränkung der Ausfuhr nach Amerika treffen, so dürfte dies, wie amerikanische Rechtsgutachten erkennen lassen, einen Verstoss gegen die amerikanischen Antitrustgesetze darstellen. Ganz sicher würde der Verband der Autoimporteure in den USA eine freiwillige Abrede nicht anerkennen und sie entweder anfechten oder sogar für nichtig erklä- ren lassen. Der Washingtoner Anwalt Bart Fisher, der die Importeurorganisation vertritt, kündigt einen Rechtsstreit an, denn, wie er darlegt: «... ein Abkommen zwischen privaten ausländischen Gesellschaften, die Zahl der Automobile, die sie in den USA exportieren, zu verringern, ist als eine Verletzung von Amerikas Antitrustbesümmungen anzusehen.» Von dem logischen Ausweg, der da vorgeschlagen wird, kann man lediglich sagen: scheusslich einfach. Denn anscheinend werden nur dann ...
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