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... gibt zu. dass früher beim neu erwähnten Falle P. wäre es Pflicht des Gebüssten gewesen, sofort Strafanzeige zu machen. Die Angaben seien so ungenau, dass man sich nicht darauf stützen könne. Im übrigen sei Herr P. gerade einer derjenigen, die allzu rasch fahren. Es ser nicht Schuld der Walenseebehörden, wenn heute ein als Unding erkanntes Tempo vorgeschrieben ist. Der Vorschlag kam direkt vom st. gallischen Regierungsrat und zeige es hier recht deutlich, dass Fachleute dabei nicht zu Rate gezogen wurden. Von den zirka 15 Gebüssten seien 11 Ausländer, die allesamt zu rasch gefahren sind. Man könnte sich am Walensee einverstanden erklären, statt 6—10 km nur « Langsamfahren » vorzuschreiben. Man darf jedoch nicht vergessen, dass «Langsamfahren» ein relativer Begriff ist, und wäre es besser, die Fahrgeschwindigkeit in Kilometern zu normieren. Herr Schnell schlägt vor, das Fahrtempo von 6—10 auf 10—15 km zu erhöhen, mit welchem Vorschlag alles einverstanden sein dürfte. Privatpersonen ist es in Zukunft nicht mehr gestattet, schnell fahrendes Auto zu verständigen und dasselbe aufzuhalten. Diese vier genannten Herren bieten Gewähr für eine unparteiische Kontrolle, die nicht in ein Automobilfallensystem ausarten wird. Nur krasse Ueberschreitungen sollen geahndet werden. Herr Bezirksammann Dr. S., Mitglied der Sektion, sagt mit Recht, dass man sich bei ...
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