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... drei Stück dreirädrige kleine Personenkraftwagen in den öffentlichen Verkehr zu stellen. Für diese Kleinwagen werden billigere Fahrpreise angesetzt und außerdem bestimmt, daß nur drei Personen in einem Wagen aufgenommen werden dürfen. Die Erfahrung wird lehren, ob der Nürnberger Magistrat den Verkehr mit Kleinwagen nach Kriegsschluß weiter gestattet. S.-G. [1444] Einfuhr von Benzin nach Bayern. Das stellvertretende Generalkommando I. Bayer. Armeekorps erläßt auf Grund des Art. 4, Ziffer 2 des Kriegszustandsgesetzes zur Erhaltung der öffentlichen Sicherheit folgende Anordnung: 1. Wer Benzin aus dem Ausland über die deutsche Grenze einführt oder eingeführt hat, hat die eingeführte Menge unter Angabe von Herkunft und Siedegrenzen sofort .der Preußischen Inspektion des Kraftfahrwesens Berlin und, sofern die Einführung nach Bayern erfolgt, außerdem auch der Bayerischen Inspektion des Militär-Luftund -Kraftfahrwesens München mitzuteilen, ohne Rücksicht darauf, daß die eingeführten Mengen auch von den Grenzzollämtern angezeigt werden, 2. Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis bis zu einem Jahr, bei Vorliegen mildernder Umstände mit Haftoder Geldstrafe bis zu 1500 M, bestraft. München, den 24. April 1916. Der Kommandierende General von der Tann. S.-G. [1449] M. A, N, Saurer, Nürnberg. Wie bekannt, stehen die Lastwagenwerke M. A. N. Saurer, deren ...
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